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Versicherungen
Im Rahmen einer Mitgliedschaft im Eigenheimerverband besteht
automatisch, ohne zusätzlichen Beitrag, eine Haus-
und Grundstückshaftpflichtversicherung. Diese Versicherung
gewährt jedem Mitglied Versicherungsschutz für ein Haus mit bis zu
drei vermieteten und einer eigengenutzten Wohnung oder dem
Sondereigentum an einer Eigentumswohnung.
Ebenfalls ohne zusätzlichen Beitrag besteht im Rahmen einer
Mitgliedschaft
im Verband eine Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Über diese Versicherung
ist das Mitglied als Bauherr und / oder Bauunternehmer von
Bauarbeiten
auf dem versicherten Grundstück - bei Ein- und Zweifamilienhäusern
ohne Begrenzung und bei sonstigen Bauvorhaben bis zu einer Bausumme
von 500.000.- Euro - versichert.
Mitglieder des Eigenheimerverbandes haben auch die Möglichkeit
äußerst
günstige Zusatzversicherungen,
wie zum Beispiel
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eine Privathaftpflichtversicherung,
-
eine Wohngebäudeversicherung,
-
eine Heizöltankversicherung
-
eine Hundhalterhaftpflichtversicherung oder
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über den Verband abzuschließen.
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Haftpflichtversicherung
Die im Rahmen einer Mitgliedschaft bestehende Haus- und
Grundstückshaftpflichtversicherung
Mit dem Haus- und Grundbesitz verbunden ist zwangsläufig ein nicht
unerhebliches Risiko aus Haftpflichtansprüchen. Schadhafte
Treppengeländer und -stufen, Verstöße gegen die Unterhaltungs-,
Reinigungs-, Räum- und Streupflicht, ungenügende Beleuchtung,
mangelhafte Sicherung gegen herabfallende Gebäudeteile, das sind die
häufigsten Schadensursachen, die den Hausbesitzer belasten oder
sogar um seinen Besitz bringen können.
Denn nach dem Gesetz (§ 823 BGB) hat jeder für den Schaden
einzustehen, den er schuldhaft oder fahrlässig verursacht hat. In
besonderem Maße trifft dies für den Grundstücksbesitzer zu, der für
alle Schäden aufzukommen hat, die auf dem Grundstück entstehen und
durch Mängel in der Beschaffenheit eines Gebäudes oder eines
Bauwerks (§ 836 BGB), des Grundstückes sowie des dazugehörenden
Straßen- und Wegeanteils verursacht worden sind.
Solche Schadensersatzansprüche werden durch die mit der
Mitgliedschaft im Eigenheimerverband verbundene Haus- und
Grundstückshaftpflichtversicherung abgesichert. Diese Versicherung
gewährt jedem Mitglied nach Maßgabe des zugrundeliegenden
Kollektivvertrages Versicherungsschutz für den Fall, dass er als
Eigentümer, Vermieter, Mieter, Pächter, Nießbraucher oder Verwalter
eines Eigenheims, Wohneigentums oder eines sonstigen Grundstückes
wegen eines Ereignisses, das den Tod, die Verletzung oder
Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder die
Beschädigung oder Zerstörung von Sachen (Sachschaden) zur Folge
gehabt hat, für diese Folgen von einem Dritten wegen Schadensersatz
in Anspruch genommen wird.
Es gehört zu den satzungsgemäßen Aufgaben des Verbandes seinen
Mitgliedern den dafür erforderlichen Versicherungsschutz zu
vermitteln. Er hält es für seine selbstverständliche Verpflichtung,
dafür zu sorgen, dass dieser Schutz auch ausreichend ist. Die
Deckungssummen betragen daher allgemein 10 Millionen Euro pauschal
für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 Euro für
Vermögensschäden.
Der
Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht
1. als Haus- und Grundbesitzer
1.1. eines im Inland gelegenen Familienheimes (Eigenheim,
Kleinsiedlung, Heimstätte oder ähnliches Anwesen)
a) mit bis zu 4
Wohnungen, wenn das Mitglied das Anwesen selbst (mit-)bewohnt,
b) mit bis zu 3
Wohnungen, wenn das Mitglied das Anwesen nicht selbst bewohnt,
oder
dem Sondereigentum an einer Eigentumswohnung.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften mit bis zu vier Wohnungen, bei
denen für jede der Wohnungen eine Mitgliedschaft des jeweiligen
Sondereigentümers (Wohnungseigentümers) in unserem Verband besteht,
gilt auch das Haftpflichtrisiko aus dem
Gemeinschaftseigentum als mitversichert, wenn keine der
Wohnungen gewerblich genutzt und die betreffende
Wohnungseigentümergemeinschaft nicht durch einen gewerblichen
Verwalter verwaltet wird.
1.2. eines im Inland gelegenen Wochenendhauses, sofern dieses vom
Mitglied und dessen Angehörigen ausschließlich zu Wohnzwecken
genutzt wird;
1.3. einer im Inland gelegenen Ferienwohnung, sofern diese vom
Mitglied und dessen Angehörigen ausschließlich zu Wohnzwecken
genutzt wird;
1.4. eines im Inland gelegenen Schrebergartens;
1.5. eines im Inland gelegenen unbebauten Grundstückes, sofern
dieses selbst und nicht gewerblich genutzt wird (z.B. Bauerwartungs-
oder Gartenland);
1.6. der zu den in den Ziffern 1.1 bis 1.4 versicherten Anwesen
gehörenden Garagen, Tiefgaragenstellplätze, Stellplätze oder
Garagenhöfe;
1.7. aus Besitz und Unterhaltung der zu den versicherten Anwesen
gehörenden Kinderspielplätze einschließlich der dazugehörenden
Spielgeräte, auch wenn diese Kindern von Nichtmitgliedern zugänglich
sind.
Mitversichert
ist die gesetzliche Haftpflicht aus der dem Mitglied in seiner
Eigenschaft als Haus- und Grundbesitzer eines unter den Ziffern 1.1
bis 1.7 genannten Grundstückes obliegenden Unterhaltungs-,
Reinigungs-, Räum- und Streupflicht der vor dem Grundstück gelegenen
Gehwege und Straßenanteile;
Ist das Mitglied Eigentümer oder Besitzer
je eines
unter den Ziffern 1.1 bis 1.7 genannten Objektes, ist eine
Mitgliedschaft ausreichend.
Besitzt ein Mitglied dagegen
mehrere Objekte
gleicher Art (mehrere Eigenheime, Eigentumswohnungen, unbebaute
Grundstücke usw.) sind dafür entsprechend viele Mitgliedschaften
erforderlich, selbst wenn die Objekte auf einem Grundstück liegen.
Gleiches gilt, wenn sich ein Objekt über mehrere Grundstücke
erstreckt.
2. als Bauherr und/oder Bauunternehmer von Bauarbeiten (Neubauten,Umbauten,
Reparatur-, Abbruch- und Erdarbeiten) auf den unter den Ziffern 1.1
bis 1.7 versicherten Anwesen bei Ein- und Zweifamilienhäusern ohne
Begrenzung der Bausumme und bei sonstigen Bauvorhaben bis zu einer
Bausumme von 500.000.- Euro;
3. als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten
Kleintieren und Bienen, nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden,
sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie Tieren, die zu
gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden;
4. als Inhaber eines Kleinstgewerbebetriebes (z.B. Vermietung von
Ferienwohnungen, Frühstückspensionen, Steuerhilfe, Handels- und
Handwerksbetriebe)
wenn
a) ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung,
b) das Gewerbe grundsätzlich auf dem versicherten Anwesen (Ziffer
1.1. mit 1.6.)
ausgeübt wird (Tätigkeiten auf fremden Grundstücken wie z.B.
Liefern, Beraten oder Montage werden bis zu einem Anteil von 10%
toleriert),
c) mit Ausnahme von unmittelbaren Familienangehörigen (z.B.
Ehegatte, Eltern, Kindern) keine Angestellten oder Arbeiter
beschäftigt werden und
d) die Bruttojahresumsatzsumme 30.000.- Euro nicht übersteigt.
Bei
Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 25 kWp ist
auch die gesetzliche Haftpflicht aus der Einspeisung von
elektrischer Energie in öffentliche Stromnetze und aus sich daraus
ergebenden Versorgungsstörungen mitversichert.
Kein
Versicherungsschutz besteht
- für Hausgrundstücke mit mehr
als drei bzw. vier Wohnungen,
- bei
Wohnungseigentümergemeinschaften hinsichtlich der gesetzlichen
Haftpflicht aus dem gemeinschaftlichen Eigentum, sofern dieses
Haftpflichtrisiko nicht gemäß Ziffer 1.1 als mitversichert gilt,
- für gewerblich genutzte
Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile, sofern es sich dabei nicht
um einen Kleinstgewerbebetrieb im Sinne von Ziffer 5 handelt,
- für zu gewerblichen Zwecken
vermietete oder verpachtete Grundstücke, Gebäude oder
Gebäudeteile,
- aus der Lagerung von Heizöl,
- aus der Bauherrenhaftpflicht
für nicht versicherte Baumaßnahmen,
- für den Hausrat,
- für Feuer-, Leitungswasser-,
Sturm- und Hagelschäden sowie
- aus der Haltung von Hunden.
Für alle diese nicht abgesicherten Risiken können auf Wunsch
preisgünstige
Zusatzversicherungen vermittelt werden. Nähere Auskünfte
hierüber erhalten Sie von unserem Versicherungsbüro (089 / 307 36
62).
Bei
Eintritt eines Schadens muss dieser unverzüglich unserem
Versicherungsbüro gemeldet werden. Die Schadensmeldung ist online
über die Homepage der
Eigenheimerversicherung möglich. Ist kein Internetzugang
verfügbar, kann ein Formular für die Schadenanzeige auch telefonisch
(089 / 307 36 62) angefordert werden. Bei der Schadensmeldung ist
die Versicherungsschein-Nr. 36249254/FK anzugeben.
Dem Versicherten wird in seinem eigenen Interesse dringend
angeraten, Auseinandersetzungen mit dem Geschädigten zu vermeiden,
insbesondere keine Schuldanerkenntnisse oder sonstige verbindliche
Erklärungen abzugeben und nicht in eine laufende Schadensregulierung
einzugreifen.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über den
Anspruch zwischen dem Mitglied als Versicherungsnehmer und dem
Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolger, so führt die Versicherung
den Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers auf ihre Kosten.
Der Versicherungsnehmer hat die Prozessführung der Versicherung zu
überlassen, dem von ihr bestellten oder bezeichneten Anwalt
Vollmacht und alle von diesem oder der Versicherung für nötig
erachteten Aufklärungen zu geben. Gegen Mahnbescheide oder
Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz hat er, ohne
die Weisung der Versicherungsgesellschaft abzuwarten, fristgemäß
Widerspruch zu erheben oder die erforderlichen Rechtsbehelfe zu
ergreifen.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Wer ein Haus bauen, umbauen, modernisieren oder renovieren will, ist
einer Vielzahl von Haftungsrisiken ausgesetzt. Um vor diesen
Haftungsrisiken geschützt zu sein, besteht im Rahmen einer
Mitgliedschaft im Eigenheimerverband Bayern e.V. ohne zusätzliche
Prämie auch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, für Baumaßnahmen
auf dem versicherten Anwesen bei Ein- und Zweifamilienhäusern ohne
Begrenzung der Bausumme und bei sonstigen Bauvorhaben bis zu einer
Bausumme von 500.000.- Euro.
Gefahren für die Umgebung und die mit der Baustelle in Berührung
kommenden Personen beginnen schon vor dem ersten Spatenstich (z.B.
mit dem Einrichten der Baustelle oder dem Stapeln von Material) und
reichen über die Bauausführung bis zu den Aufräumarbeiten.
Der Bauherr als Veranlasser des Bauvorhabens ist
grundsätzlichverpflichtet, die von der Baustelle ausgehenden
Gefahren für Dritte abzuwenden und für die nötigen Schutz- und
Unterhaltungsmaßnahmen zu sorgen (allgemeine
Verkehrssicherungspflicht). Dabei ist ohne Bedeutung, dass neben dem
Bauherrn auch noch andere Personen, wie zum Beispiel die
bauausführenden Handwerker, verkehrssicherungspflichtig sind. Dieser
Umstand kann im Schadensfall allenfalls zu einer
Ausgleichungspflicht zwischen den am Bau Beteiligten führen.
Führt ein Bauherr Arbeiten in eigener Regie aus, wächst sein
Haftungsrisiko sogar noch erheblich, da er rechtlich gesehen zum
Unternehmer wird und ihm dadurch eine erhöhte Sorgfaltspflicht
obliegt. Ob der Bauherrfachkundig ist oder nicht, spielt dabei keine
Rolle.
Die Bauherrhaftpflichtversicherung bietet dem Bauherrn
Versicherungsschutz, wenn gegen ihn in seiner Eigenschaft als
Bauherr und / oder Bauunternehmer aufgrund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten
(Nachbarn, Mieter, Passanten etc.) Schadenersatzansprüche wegen
Personen- oder Sachschäden geltend gemacht werden.
Die Deckungssummen in der Bauherrenhaftpflichtversicherung betragen
10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie
100.000 Euro für Vermögensschäden.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die während der gesamten
Bauzeiteintretenden Schadenereignisse und endet grundsätzlich erst
mit der Bauabnahme.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung besteht im Rahmen einer
Mitgliedschaft automatisch, ohne dass es hierfür eines besonderen
Antrages bedarf. Der Beginn der Bauarbeiten muss auch nicht
gesondert angezeigt oder gemeldet werden.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist und ersetzt auch keine
Unfallversicherung! Auf der Baustelle mitarbeitende Nachbarn,
Freunde und Bekannte müssen aus diesem Grunde in jedem Fall bei der
zuständigen Bauberufsgenossenschaft angemeldet werden.
Rechtschutzversicherung
Seit dem 1. Januar 2022 besteht eine ARAG Wohnungs- und
Grundstücks-Rechtsschutzversicherung für Objekte, für die eine
Mitgliedschaft im Eigenheimerverband Bayern e.V. besteht.
Durch das Eigentum an Immobilien, einem Schrebergarten oder einem
unbebauten Grundstück ergeben sich nicht selten Konflikte mit
Nachbarn, Behörden oder anderen Parteien. Um trotz aller
Überraschungen dabei entspannt zu bleiben, können Sie ab Januar 2022
auf die Leistungen der ARAG SE zurückgreifen.
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Was ist versichert?
Versichert sind die inländischen Objekte, für die eine
Mitgliedschaft im Eigenheimerverband Bayern e.V. besteht. Diese
können sein:
- ein Haus- oder Wohneigentum mit bis zu vier Wohnungen,
wenn das Mitglied das Anwesen selbst bewohnt/mitbewohnt,
- bis zu drei Wohnungen, wenn das Mitglied das Anwesen nicht
selbst bewohnt,
- eine Eigentumswohnung,
- ein selbst genutztes Wochenendhaus oder eine selbst
genutzte Ferienwohnung, wenn diese vom Mitglied oder dessen
Angehörigen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden,
- ein Schrebergarten oder
- ein unbebautes Grundstück.
Handelt es sich um eine Wohnungseigentumsgemeinschaft gibt es
eine besondere Regelung. Hier ist das genannte Sondereigentum
versichert, nicht die Eigentümergemeinschaft selbst.
Die Garagen, Stellplätze und dergleichen, die zum
versicherten Objekt gehören und von dem dort wohnenden Mitglied
selbst genutzt werden, sind mitversichert.
Gleiches gilt für das Eigentum oder Miteigentum an
Privatstrassen oder Zuwegen, die der Erschließung der
versicherten Immobilie dienen.
Welche Leistungen können
berechtigte Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Wohnungs- und
Grundstückeigentümer für ein versichertes Objekt in Anspruch nehmen?
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ARAG JuraTel
Besteht für ein Mitglied ein Beratungsbedürfnis, kann das ARAG
JuraTel rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr in Anspruch
genommen werden. Die Rechtsfrage beantwortet ein auf das
Rechtsgebiet spezialisierter und in Deutschland zugelassener
Anwalt zu allen Rechtsfragen, auf die deutsches Recht anwendbar
ist, sofort per Telefon.
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Mediationsverfahren
Darüber hinaus stellt die ARAG Mitgliedern den Rechtsschutz für
Mediationsverfahren zur Verfügung. Dies gilt für Konflikte mit
Nachbarn in Grundstücksangelegenheiten oder für Konflikte mit
Behörden (z.B. Bauvorhaben, Umweltproblemen). Eine Mediation ist
ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen
Streitbeilegung, bei dem die Parteien mit Hilfe der Moderation
eines neutralen Dritten – des Mediators – eine
eigenverantwortliche Problemlösung erarbeiten. Sie haben zum
Beispiel Ärger mit Ihrem Nachbarn, sind aber daran interessiert,
dass der Streit möglichst friedlich beigelegt wird. Dann kann
eine Mediation zur Schlichtung beitragen.
Wenn Sie sich für näheres interessieren:
Bayerischer Eigenheimerverband e.V.
Schleißheimer Straße 205a,
80809 München
Telefon (089) 305960, Fax (089)
305970
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